Vereinsordnung

  • Das Tennisspielen darf nur mit Tennisschuhen und der üblichen Tennisbekleidung ausgeübt werden.
  • Alle anwesenden Personen haben sich ruhig zu verhalten. Kleinkinder dürfen sich innerhalb der Tennisplätze nicht aufhalten, da bei Unfällen der Verein nicht haftet.
  • Innerhalb der Tennisanlage herrscht Rauchverbot
  • Bei mutwilligen Beschädigungen der Tennisanlage durch Kinder haften deren Eltern.
  • Ist das Spiel beendet, ist der Platz laut Tafeln zu kehren und so rechtzeitig zu verlassen, dass die nachfolgenden Spieler pünktlich beginnen können.
  • Spieler, die ihre eingetragenen Stunden nicht einhalten können, werden gebeten, diese rechtzeitig zu streichen, um anderen Personen diese Spielmöglichkeit zu geben.
  • Erscheinen die im Spielplan eingetragenen Spieler nicht spätestens 15 Minuten nach Beginn der Stunde, so steht diese Stunde anderen Mitgliedern zur Verfügung.
  • Der Platzschlüssel darf nicht weitergegeben werden.
  • Gastspieler sind vor Spielbeginn in die Gastspieler-Liste einzutragen.
  • Für die Garderobe und Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
  • Verlässt eine Person als letzte Person die Anlage, so sind Vereinshaus und Tor zu versperren.
  • Der Schlüsseleinsatz beträgt EUR 30,00. Bei Verlust ist umgehend der Vereinsvorstand zu informieren und eine Kompensationszahlung in Höhen von EUR 50,00 zu leisten. Anschließend wird dem Mitglied ein neuer Schlüssel ausgehändigt. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird der Schlüsseleinsatz rückerstattet.
  • Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen die Ballwurfmaschine, unter Beachtung der Grundfunktionen, selbstständig benutzen. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Ballwurfmaschine benötigt einen Stromanschluss und kann daher nur auf Platz 2 betrieben werden. Auf der Pinnwand des Vereinshauses befindet sich der Aushang “Benutzung Ballwurfmaschine”. Darauf wird der Ablauf der Benutzung, vom Aufsperren der Gerätehütte bis zur Bezahlung, genauestens beschrieben. Diesem ist unbedingt Folge zu leisten! Bei Regen darf die Ballwurfmaschine nicht betrieben werden. Sollte es zu regnen beginnen, muss die Maschine zurück ins Gerätehaus gestellt werden. Pro Benutzung ist ein Betrag von EUR 5,00 zu entrichten. Bei einem auftretenden Defekt muss ehestens der Vorstand informiert werden. Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen.