Ballwurfmaschine

Allen Mitgliedern steht eine Ballwurfmaschine des Types “Spinfire Pro 2” zum Training zur Verfügung!

Nutzungsregeln:

  • Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen die Ballwurfmaschine, unter Beachtung der Grundfunktionen, selbstständig benutzen. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  • Die Ballwurfmaschine benötigt einen Stromanschluss und kann daher nur auf Platz 2 betrieben werden.
  • Auf der Pinnwand des Vereinshauses befindet sich der Aushang “Benutzung Ballwurfmaschine”. Darauf wird der Ablauf der Benutzung, vom Aufsperren der Gerätehütte bis zur Bezahlung, genauestens beschrieben. Diesem ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Bei Regen darf die Ballwurfmaschine nicht betrieben werden. Sollte es zu regnen beginnen, muss die Maschine zurück ins Gerätehaus gestellt werden.
  • Pro Benutzung ist ein Betrag von EUR 5,00 zu entrichten.
  • Bei einem auftretenden Defekt muss ehestens der Vorstand informiert werden .
  • Wer die Ballmaschine unsachgemäß behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen.